Der Bundesfinanzhof hat am Montag, den 31. Mai 2021, Änderungen bei der Rentenbesteuerung gefordert, um eine Doppelbesteuerung der zukünftigen Altersvorsorge zu vermeiden.
Als Reaktion auf die Forderung plant das Bundesfinanzministerium (BMF) nach der Bundestagswahl im September eine Reform der Besteuerung von Renten. Nachdem das Gericht die Doppelbesteuerungsbeschwerde eines Ehepaares abgewiesen hatte, erklärte Staatssekretär Rolf Bösinger, dass künftige Rentnerinnen und Rentner aufgrund bestehender Übergangsregelungen gefährdet seien, doppelt Steuern zu zahlen, und dass dies ein denkbarer Lösungsvorschlag sei.
Das BMF sieht vor, dass bis 2025 die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Altersvorsorge während des Erwerbslebens voll steuerlich absetzbar sind. Nach dem derzeitigen Stand können 92 % davon abgezogen werden.
Vor 2005 waren die Renten grundsätzlich steuerfrei, da die Beiträge aus versteuerten Gehältern stammen. Im Jahr 2005 wurden durch eine Gesetzesänderung die Rentenbeitragszahlungen schrittweise steuerfrei. Trotzdem hat sich der steuerpflichtige Anteil der Rente erhöht, so dass in der Übergangszeit die Möglichkeit einer Doppelbesteuerung besteht, wenn der steuerfreie Anteil der Rente geringer ist als der zuvor aus versteuertem Arbeitslohn geleistete Beitrag.
Das oben erwähnte Ehepaar wurde im Jahr 2009 gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt und reichte Klage gegen die Regelung ein, mit der Behauptung, dass ihr Steuerbescheid für 2009 rechtswidrig sei. Das Gericht wies die Klage als „unbegründet“ zurück und stellte fest, dass die Kläger nicht in ihren Rechten verletzt worden waren.
Trotz Ablehnung der Klage forderte das Gericht daraufhin eine Änderung des Besteuerungssystems, was dazu führte, dass das BMF nach der Bundestagswahl im September eine Reform der Rentenbesteuerung durchführen will.
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