Die Bundesregierung hat am Dienstag, 8. Juni 2021, einem Plan von Arbeitsminister Hubertus Heil zugestimmt, die Sonderregeln für das Kurzarbeitergeld bis September 2021 zu verlängern – als „weitere Brücke“ zu einer verstärkten wirtschaftlichen Erholung.
Was ist das Kurzarbeitergeld?
Das sogenannte „Kurzarbeitergeld“ wird von der Agentur für Arbeit als teilweiser Ausgleich des Verdienstausfalls bei vorübergehender Arbeitszeitverkürzung gezahlt. Der Freibetrag reduziert die Kosten, die dem Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern entstehen, und ermöglicht es den Unternehmen, ihre Belegschaft weiter zu beschäftigen und so Entlassungen zu vermeiden.
Ursprünglich sollten diese erleichterten Bedingungen am 31. Juni 2021 auslaufen. Ziel dieser Verlängerung ist es, Arbeitsplätze zu sichern, Mitarbeiter früher aus der Kurzarbeit zu holen oder neue Mitarbeiter einzustellen. Unternehmen, die bis zum 30. September 2021 Kurzarbeit einführen, können weiterhin die vereinfachten Zugangsvoraussetzungen für das Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen, allerdings muss eine dreimonatige Pause dazwischen liegen, wenn Unternehmen bereits vorher Kurzarbeit hatten. Ein Unternehmen kann sich für Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 Prozent seiner Mitarbeiter von Arbeitsausfall betroffen sind.
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